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SUMMARY:Förderbekanntmachung des ERA-Nets NEURON zum Thema "Neurodevelopmental Disorders"
DESCRIPTION:Das ERA-Net NEURON hat eine Förderbekanntmachung zum Thema “Neurodevelopmental Disorders” veröffentlicht. \n\n\n\nGefördert werden ausschließlich transnationale Projekte: An jedem Antrag dürfen sich maximal fünf (in Ausnahmefällen sechs) Partner beteiligen\, die aus mindestens drei verschiedenen\, am Aufruf teilnehmenden Ländern kommen. \n\n\n\nDas Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Einreichfrist der ersten Stufe endet am 09. März 2021. Es wird empfohlen\, sich vor Antragstellung mit den nationalen Ansprechpersonen in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen hierzu und zur Förderbekanntmachung finden Sie auf der NEURON-Website.
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SUMMARY:Baden-Württemberg Stiftung: Eliteprogramm für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden
DESCRIPTION:Das Programm richtet sich an herausragend qualifizierte Nachwuchswissenschaftler/-innen\, die eine Hochschullehrerlaufbahn anstreben. \n\n\n\nDie Ausschreibung ist offen für alle Fachbereiche\, bezieht aber nicht den Bereich der klinischen Medizin mit ein. Im Eliteprogramm können jedoch lebenswissenschaftliche/medizinische Vorhaben finanziert werden\, die der Grundlagenforschung zuzuordnen sind. Eine klinische Tätigkeit\, in der eine Arzt-Patient-Beziehung gegeben ist\, bleibt ausgeschlossen. \n\n\n\nAus den Anträgen muss deutlich eine über dem Durchschnitt liegende Befähigung zur wissenschaftlichen Karriere erkennbar sein. Voraussetzung ist\, dass die Bewerber/-innen ihr Forschungsvorhaben an einer der promotionsberechtigten Hochschulen des Landes durchführen wollen und ihren Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg haben. \n\n\n\nDie Förderung pro Vorhaben beträgt bis zu 150.000 € für drei Jahre die als Infrastrukturmittel für die Ausstattung der Postdoktorandinnen und Postdoktoranden gewährt werden. Infrastrukturmittel sind Personalmittel\, Reisemittel\, Sachmittel und Investitionsmittel. Die Stelle der Postdoktorandin bzw. des Postdoktoranden selbst kann nicht aus den Mitteln des Eliteprogramms bezahlt werden. \n\n\n\nEin Eigenanteil von mindestens 10% muss durch die Einrichtung (Klinik\, Institut) selbst aufgebraucht werden\, wobei die für die Antragsteller/-innen aufgewendeten Personalmittel hierauf nicht angerechnet werden dürfen. \n\n\n\nFür Interessierte an diesem Programm findet am Freitag\, den 29.01.2021\, 10.30-12.00 Uhr\, eine Informationsveranstaltung im Videoformat statt. Anmeldungen werden bis zum 25.01.2021 per E-Mail an aynur.kaya-copur@frs.uni-freiburg.de erbeten. \n\n\n\n Bitte informieren Sie das Forschungsdekanat frühzeitig über Ihre geplante Antragstellung. Sie erhalten dann weitere Informationen\, welche Ihnen die Antragstellung erleichtern. \n\n\n\n Die Zahl der Anträge pro Hochschule ist begrenzt. Die Universität Freiburg kann bis zu 6 Bewerbungen einreichen. Anträge werden daher einer universitätsinternen Kommission zur Auswahl vorgelegt\, die über die Weiterleitung der Anträge entscheidet. Von Wiedereinreichungen bitten wir abzusehen. \n\n\n\nBitte reichen Sie Ihren Antrag ausschließlich digital beim Forschungsdekanat (forschungsdekanat@uniklinik-freiburg.de) ein. \n\n\n\nRückfragen können Sie jederzeit gerne unter Tel.-Nr. 0761/270-72450 oder per Email (forschungsdekanat@uniklinik-freiburg.de) an Herrn Hölzl stellen. \n\n\n\nEinreichungsfrist beim Forschungsdekanat: 18.03.2021 \n\n\n\nInformationen finden Sie hier.
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